Ein Energieausweis ist verpflichtend, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchten. Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) ersetzt hat.
Bereits in der Immobilienanzeige müssen bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis angegeben werden. Käufer:innen und Neu-Mieter:innen haben ein Recht darauf, diese Informationen rechtzeitig vor ihrer Entscheidung zu erhalten.
Zwei Arten von Energieausweisen
1. Verbrauchsausweis
• Bewertet den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner:innen eines Gebäudes.
• Erfordert Angaben wie Adresse, Nutzfläche und Heizkostenabrechnungen aus den letzten drei Jahren.
• Vorteil: Einfachere und günstigere Erstellung, weniger fehleranfällig. Verbrauchszahlen werden klimabereinigt, um beispielsweise harte Winter auszugleichen.
• Nachteil: Ergebnisse hängen vom individuellen Heiz- und Nutzungsverhalten ab und können durch Leerstände oder unterschiedliche Bewohnerzahlen verzerrt werden.
2. Bedarfsausweis
• Bewertet den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes auf Basis von Baujahr, technischen Daten und standardisierten Rahmenbedingungen.
• Vorteil: Unabhängig vom Heiz- und Wohnverhalten der Bewohner:innen.
• Nachteil: Aussagekraft hängt stark von der Genauigkeit der Datenerhebung ab. Günstige Angebote sind oft weniger präzise.
Welcher Energieausweis ist für Bestandsgebäude erforderlich?
Das hängt von den spezifischen Eigenschaften des Gebäudes ab. Beispielsweise ist ein Verbrauchsausweis nicht möglich, wenn das Gebäude dezentral beheizt wird oder kürzlich umfassend modernisiert wurde.
Welcher Energieausweis ist zulässig für Gebäude im Bestand?
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie einen Energieausweis?
Anzahl der Wohneinheiten und Alter des Wohngebäudes | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
---|---|---|
mit 1-4 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 und die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt | X | |
alle sonstigen Wohngebäude | X | X |
Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern!
Telefon: 06344-938665
Email: info@eunapro.de